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FAQ

Antworten auf wichtige Fragen und die Teilnahmebedingungen zum CSR-Preis der Bundesregierung

I. Über den CSR-Preis der Bundesregierung

Was ist der CSR-Preis der Bun­des­re­gie­rung?

Der CSR-Preis der Bundesregierung zeichnet Unternehmen aus, die sozial und ökologisch verantwortungsvoll wirtschaften. Der Preis richtet sich neben großen Unternehmen auch an kleine und mittlere Unternehmen. Schirmherr des Preises ist der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil. In diesem Jahr steht das Thema nachhaltige Liefer- und Wertschöpfungsketten im Fokus. Es werden explizit Projekte und Maßnahmen von Unternehmen gesucht, die zeigen, wie Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden - ob Weiterbildung, gute Arbeitsbedingungen oder Klimaschutz. Unternehmen können von diesen Beispielen lernen.

Wo­für steht CSR?

Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung in der Lieferkette. CSR ist keine zusätzliche Maßnahme neben der eigentlichen Geschäftstätigkeit, sondern ist in diese integriert.

Wel­che Zie­le wer­den mit dem Preis ver­folgt?

Der Preis honoriert herausragendes CSR-Engagement auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten und damit die gesellschaftliche Verantwortung kleiner und großer Unternehmen. Er soll die öffentliche Anerkennung von verantwortungsvollem Unternehmenshandeln fördern. Über das Vorbild guter Beispiele und durch das Bereitstellen von Wissensangeboten sollen weitere Unternehmen zur Nachahmung motiviert und ein breiter Diskurs über die Wirkung unternehmerischer Verantwortung angestoßen werden.

Mehr zu den Zielen des CSR-Preises hier.

II. Bewerbung

Wer kann am Wett­be­werb teil­neh­men?

Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unabhängig davon, ob sie sich schon einmal beworben haben. Dies schließt auch in Deutschland ansässige Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen ein. Teilnahmeberechtigt sind neben privaten auch öffentliche Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Verkehrsbetriebe). Gemeinnützige Unternehmen können teilnehmen, sofern sie unternehmerisch tätig sind. Ausgenommen von der Teilnahme sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine und Stiftungen.

Wann kann man sich bewerben?

Unternehmen können sich ab dem 20. August 2024 mit ihrem Projekt über unser Online-Bewerbungsformular bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2024.

Welche Kategorien gelten für die Bewerbung?

Wir suchen in diesem Wettbewerbsdurchgang Projekte und Maßnahmen in Unternehmen, die zeigen, wie Sorgfaltspflichten ambitioniert umgesetzt werden können - und das auch entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette. Dabei werden Projekte und Maßnahmen in den folgenden Kategorien ausgezeichnet:

  • Gute Geschäftspraktiken
  • Wirksame Weiterbildung
  • Wirkungsvoller Schutz des Klimas und der Biodiversität
  • Digitale Instrumente für transparente Lieferketten
  • Konstruktive Stakeholder-Einbindung

Welche Beschäftigtenzahlen gelten für die Bewerbung?

Unternehmen jeglicher Größenordnung können sich auf den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben. Insbesondere auch die Bewerbungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen sind erwünscht.

Kostet die Teilnahme am Wettbewerb eine Gebühr?

Nein, für die Teilnahme am Wettbewerb fällt keine Gebühr an.

III. Wettbewerbsablauf

Wel­che Wett­be­werb­spha­sen gibt es?

Die Auswahl der Preisträger erfolgt in drei Stufen:

  1. Unternehmen bewerben sich über das Online-Bewerbungsformular.
  2. Nach Ende des Bewerbungszeitraums erstellt ein wissenschaftlicher Partner eine Short-List der Nominierten anhand von Kriterien, die der Jury vorgelegt wird. Die Jury trifft dann die Entscheidung, welche Unternehmen pro Kategorie für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert werden. Es können bis zu drei Unternehmen pro Kategorie nominiert werden.
  3. Ein wissenschaftlicher Partner führt eine leitfadengestützte Befragung mit den nominierten Unternehmen und relevanten Stakeholdern sowie eine Umfeldanalyse durch. Auf Basis dessen entscheidet die Jury über die Gewinner.

Mehr zum Ablauf des Wettbewerbs hier.

Wie er­folgt die Be­wer­tung?

Unser wissenschaftlicher Partner wählt auf Basis von Kriterien vorbildliche Projekte und Maßnahmen von Unternehmen aus und stellt diese Shortlist der Jury vor. Die Jury entscheidet, welche Unternehmen für den CSR-Preis nominiert werden. Im zweiten Schritt werden leitfadengestützte Interviews mit den nominierten Unternehmen und Stakeholdern durchgeführt. Darüber hinaus findet eine Umfeldanalyse statt. Auf Grundlage der Ergebnisse trifft die Jury die Entscheidung über die Preisträger.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszeichnung mit dem CSR-Preis der Bundesregierung.

Wann er­fährt man, ob man wei­ter­ge­kom­men ist?

Nach der Auswertung des Online-Fragebogens und der 2. Jurysitzung werden die besten Unternehmen informiert sowie öffentlich über das Wettbewerbsportal und einen Medienaussand bekannt gegeben. Sie sind damit für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert.

Wird ei­ne Ranglis­te al­ler Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer ver­öf­fent­licht?

Nein, eine Rangliste wird nicht veröffentlicht.

Kann ich das Online-Bewerbungsformular zwischenspeichern?

Sie können das Formular zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten. Bitte notieren Sie sich dafür die Zugangsdaten.

Kann ich mein Passwort zurücksetzen?

Das Passwort kann nicht zurückgesetzt werden. Bei Verlust der Zugangsdaten müssen Sie die Bewerbung erneut beginnen.

Wo be­kom­me ich Hil­fe, falls ich tech­ni­sche Pro­ble­me bei der Be­ar­bei­tung ha­be?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: info@csr-preis-bund.de.

IV. Management-Befragung

Wo­zu dient die Ma­nage­ment-Be­fra­gung?

Die Beantwortung der Management-Befragung ist Grundlage für eine Teilnahme am CSR-Preis der Bundesregierung. Durch Beantwortung des Fragebogens wird den teilnehmenden Unternehmen Gelegenheit gegeben, ihr CSR-Engagement in einer der drei Größenkategorien und/oder den zwei Sonderpreiskategorien vorzustellen.

Kann ich die Ma­nage­ment-Be­fra­gung vor­ab ein­se­hen, um mir ei­nen Über­blick zu ver­schaf­fen?

Die vollständigen PDF-Versionen der Fragebögen für die Management-Befragung sind während der Wettbewerbsphase vom 1. September 2019 bis zum 31. Oktober 2019 auf www.csr-preis-bund.de einsehbar.

Wer­den bei der Ma­nage­ment-Be­fra­gung die Grö­ßen- und Bran­chen­un­ter­schie­de von Un­ter­neh­men be­rück­sich­tigt?

Unternehmen können sich in drei Größenklassen und zwei Sonderpreiskategorien (CSR und Digitalisierung und Verantwortliches Lieferkettenmanagement) für den CSR-Preis der Bundesregierung bewerben. In den drei Größenklassen und in den Sonderpreiskategorien sind die Fragen so gestellt, dass diese von Unternehmen aller Größen und aus unterschiedlichen Branchen beantwortet werden können.

Wie kann ich die Fra­ge­bö­gen der Ma­nage­ment-Be­fra­gung be­ar­bei­ten?

Die Bearbeitung der Fragebögen der Management-Befragung erfolgt in einem Online-Bewerbungstool, zu dem Sie über ein Bewerbungsformular einen Zugang bekommen.

Kann ich nach Be­ant­wor­tung der Ma­nage­ment-Be­fra­gung auf mei­ne Ant­wor­ten zu­grei­fen?

Am Ende der Befragung haben Sie die Möglichkeit, mit dem Button "Download Fragebogenergebnisse (PDF)" ein PDF-Dokument der von Ihnen bearbeiteten Management-Befragung zu generieren.

Wo be­kom­me ich Hil­fe, falls ich tech­ni­sche Pro­ble­me bei der Be­ar­bei­tung ha­be?

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an: support@csr-preis-bund.de.

V. Stakeholder-Befragung

Was ist ein Stakeholder?

Der Begriff Stakeholder bezeichnet im Deutschen „Anspruchsgruppen“. Stakeholder sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, Erwartungen an das Unternehmen haben oder von seinen Handlungen betroffen sind. Stakeholder können somit unterschiedlichste Akteure aus den Bereichen Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sein (z.B. Betriebsräte, Umweltdezernenten, Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Vereine, wissenschaftliche Institutionen, Lieferanten, Sponsoringpartner, Kundinnen und Kunden, Branchenverbände). Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens bzw. deren Vertreter zählen zu den Stakeholdern eines Unternehmens.

Was ist die Stakeholder-Befragung?

Die nominierten Unternehmen werden befragt. Darüber hinaus befragen wir Stakeholder, die einen Einblick in das Unternehmen oder die jeweilige Branche haben. Die Stakeholder-Befragung wird telefonisch durchgeführt, dauert etwa 30 Minuten und erfolgt als leitfadengestütztes Interview, welches qualitativ ausgewertet wird.

Wie werden die Stakeholder ausgewählt?

Die Stakeholder dienen der Spiegelung der Unternehmensaussagen. Voraussetzung für die Auswahl der Stakeholder ist daher, dass alle Befragten, bezogen auf das Unternehmen, die Branche oder ausgewählte Schwerpunktthemen entsprechende Expertise und/oder Einblicke vorweisen können. Insgesamt werden bei der Auswahl der Stakeholder drei Kriterien zugrunde gelegt:

  1. Branchennähe: Der Stakeholder kennt die jeweilige Branche und die gesellschaftlich relevanten Themen.
  2. Unternehmensnähe: Der Stakeholder kennt das Unternehmen, verfügt über die entsprechende Expertise und kann über die vom Unternehmen benannten Schwerpunktthemen Auskunft erteilen.
  3. Aktionsfeldübergreifende Zusammensetzung: Es wird eine komplementäre Zusammensetzung der Stakeholder angestrebt.

Je nach Größe des Unternehmens werden zwei Stakeholder interviewt. Die Information, welcher Stakeholder zu welchem nominierten Unternehmen befragt wird, erhält nur die Jury.

Was passiert, wenn ein Stakeholder kompromittierende Antworten gibt?

Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integre Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von unserem wissenschaftlichen Partner (ggf. Link zum Partner) eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutliche Unkenntnisse des Unternehmens oder der Branche enthüllen oder mit seinen Aussagen einem Unternehmen eindeutig schaden wollen, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.

Was passiert, wenn ein Stakeholder die Rolle des Unternehmens beschönigt?

Die Auswahl der Stakeholder beruht auf klaren Kriterien, so dass vorrangig Stakeholder ausgewählt werden, bei denen Wissen über Unternehmen und Branche vorausgesetzt werden kann und die als integre Gesprächspartner bekannt sind. Aussagen der Stakeholder werden von unserem wissenschaftlichen Partner (ggf. Link zum Partner) eingeordnet. Sollte ein Stakeholder im Gespräch mit seinen Aussagen deutlich und unverhältnismäßig für ein Unternehmen Partei ergreifen und Aussagen treffen, die objektiv jeder Grundlage entbehren, wird dies in der qualitativen Auswertung der Stakeholder-Aussagen berücksichtigt. Die Jury hat die Möglichkeit, diese Bewertung anschließend auszuschließen oder weniger stark zu gewichten.

Woraus besteht der Preis?

Die Siegerunternehmen werden auf der Prämierungsveranstaltung am 3. April 2024 ausgezeichnet. Sie erhalten eine Preisskulptur, eine Urkunde und ein digitales Logo. Zudem werden die Preisträger in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden und erfahren so öffentliche Beachtung. Alle teilnehmenden Unternehmen profitieren außerdem davon, dass sie ihre Unternehmensleistung im Vergleich mit anderen einschätzen können. Die Unternehmen erfahren, in welchen Aktionsfeldern sie bereits gute Leistungen erbringen und auf welchen Feldern noch Nachholbedarf besteht.

Werden Informationen über die Siegerinnen und Sieger veröffentlicht?

Ja, die Siegerinnen und Sieger werden im Anschluss an den Wettbewerb in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden. Außerdem sollen sie als gute Beispiele illustrieren, wie verantwortungsvolles Handeln aussieht und umgesetzt werden kann. Diese Beispiele werden z.B. in einem Leitfaden und auf der Webseite veröffentlicht sowie in die weitere Kommunikation des Preises eingebunden.

VI. Auszeichnung

Welche Unternehmen kommen für die Nominierung/Auszeichnung in Frage?

Mit dem CSR-Preis der Bundesregierung sollen Unternehmen aller Größenordnungen, Branchen und Zielrichtungen ermutigt werden, den Pfad zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung einzuschlagen und weiterzuverfolgen.

Preiswürdig sind grundsätzlich Unternehmen, die nachhaltige Produkte oder Dienstleistungen anbieten und grundsätzlich einen nachhaltigen Geschäftszweck verfolgen. Diese Unternehmen zeigen, wie verantwortungsvolle, nachhaltige Geschäftspraktiken auch wirtschaftlich erfolgreich sein können. Sie sind Pioniere einer neuen Wirtschaftsweise.

Die Bundesregierung möchte aber auch Unternehmen unterstützen und motivieren, die diese nachhaltige Grundausrichtung nicht haben. Ermutigt werden sollen auch Unternehmen, die sich erst auf den Weg machen und die eventuell noch eine sehr lange Strecke vor sich haben. Das sind zumeist Unternehmen, die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen anbieten, die unsere moderne Lebensweise ermöglichen, dabei aber teilweise gravierende Auswirkungen mit sich bringen. Diese Unternehmen bedienen zumeist einen Massenmarkt. Weil hier kleine Veränderungen große Wirkungen erzielen können, spielen diese Unternehmen eine entscheidende Rolle beim Umbau unserer Gesellschaft hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise.

Was sagt eine Nominierung/Auszeichnung über die Unternehmen aus?

In der Management-Befragung wurde abgefragt, ob es in den Unternehmen in der Breite konkrete Verpflichtungen, Strukturen, Strategien aber auch Maßnahmen gibt, die eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung ermöglichen. Unternehmen, die für den CSR-Preis der Bundesregierung nominiert sind, haben Systeme aufgebaut, die z.B. Rechtsverstöße verhindern und aufdecken sollen, die z.B. gute Arbeitsbedingungen und faire Chancen ermöglichen oder z.B. Umweltschäden erschweren und im besten Fall verhindern sollen. Dass diese Systeme eingeführt sind, heißt leider nicht, dass es nicht trotzdem zu Missbrauch, Verstößen, Krisen und Schäden kommen kann. Wichtig ist, dass das Unternehmen darauf adäquat reagiert.

Woraus besteht der Preis?

Die Siegerunternehmen werden auf der Prämierungsveranstaltung ausgezeichnet. Sie erhalten eine Preisskulptur, eine Urkunde und ein digitales Logo. Zudem werden die Preisträger in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden und erfahren so öffentliche Beachtung. Alle teilnehmenden Unternehmen profitieren außerdem davon, dass sie ihre Unternehmensleistung im Vergleich mit anderen einschätzen können. Die Unternehmen erfahren, in welchen Aktionsfeldern sie bereits gute Leistungen erbringen und auf welchen Feldern noch Nachholbedarf besteht.

Wie sieht die Auswertung aus, die alle teilnehmenden Unternehmen erhalten?

Die Auswertung enthält einen Überblick über die Gesamtergebnisse der Befragung und eine Verortung des Unternehmens in der jeweiligen Größenklasse. Dafür wird die Punktzahl des Unternehmens im Vergleich zum Bestwert und zum Durchschnittswert der Größenklasse dargestellt und zwar sowohl für die Gesamtpunktzahl als auch differenziert für die fünf Aktionsfelder.

Werden Informationen über die Siegerinnen und Sieger veröffentlicht?

Ja, die Siegerinnen und Sieger werden im Anschluss an den Wettbewerb in die verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingebunden. Außerdem sollen sie als gute Beispiele illustrieren, wie verantwortungsvolles Handeln aussieht und umgesetzt werden kann. Diese Beispiele werden z.B. in einem Leitfaden und auf der Webseite veröffentlicht sowie in die weitere Kommunikation des Preises eingebunden.

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