Ab dem 14. Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, nicht mehr auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden. Die dreiteilige Online-Seminarreihe „EU-Zwangsarbeitsverordnung in der Praxis“ des Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte in Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Unternehmen einen praxisnahen Überblick über die Anforderungen der EU-Zwangsarbeitsverordnung und verfügbare Unterstützungsangebote.
Im ersten Online Seminar geht es um Orientierung durch die neuen Leitlinien für die Anwendung der Verordnung der EU-Kommission. Behandelt werden Fragen zum Anwendungsbereich der Verordnung sowie zu Rechten und Pflichten betroffener Unternehmen. Außerdem wird der Ablauf von Untersuchungsverfahren erläutert und die Rolle menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse besprochen.
Teilnehmende erhalten Hinweise dazu, wie sich Unternehmen bereits heute auf die Umsetzung vorbereiten können. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen an Expert*innen zu stellen. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen und Multiplikator*innen, zum Beispiel Verbände.