Die Veranstaltung beleuchtet, wie deutsche Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Praxis umsetzen. Grundlage ist eine empirische Analyse von 254 LkSG-Berichten, die konkrete Befunde zur Risikoanalyse und zu bestehenden Umsetzungslücken liefert.
Eine Risikoanalyse führen 99,2 Prozent der untersuchten Unternehmen durch. Damit wird die grundlegende Anforderung des § 5 LkSG nahezu flächendeckend erfüllt. Deutliche Schwächen zeigen sich jedoch bei der Einbeziehung indirekter Zulieferer, bei Stakeholder-Konsultationen und beim Einbezug potenziell Betroffener. Nur 42,9 Prozent der Unternehmen beziehen indirekte Zulieferer in ihre Analyse ein, obwohl dort häufig besonders schwerwiegende Risiken bestehen. Bei 49,6 Prozent finden keine Stakeholder-Konsultationen statt; 52,8 Prozent beziehen Betroffene nicht ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit von Risikoanalysen. Die untersuchten Effektivitätsindikatoren liegen jeweils unter 35 Prozent. Im Online Seminar werden die Kernergebnisse der Analyse vorgestellt und anhand eines Good-Practice-Beispiels gezeigt, wie eine substanzielle und partizipative Risikoanalyse in der Unternehmenspraxis gelingen kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen, die in Unternehmen operativ an der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten arbeiten, insbesondere in den Bereichen Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit, Recht und Risikomanagement. Das Online Seminar ist Teil einer Reihe auf Grundlage der Analyse von 254 LkSG-Berichten.