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Lieferkettengesetz

So können Unternehmen Multi-Stakeholder-Initiativen sinnvoll nutzen

Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) helfen dabei, die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt zu stärken. Wie müssen die Bündnisse gestaltet sein, damit sie einen Mehrwert bieten? Und was können die Betriebe selbst dafür tun?

In einer globalen Wirtschaft hängt der Erfolg deutscher Unternehmen maßgeblich von stabilen Lieferketten ab. Krisen wie die Corona-Pandemie oder der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zeigen jedoch deutlich, wie fragil weltweite Warenströme sind. Aber auch unabhängig vom aktuellen Weltgeschehen ist ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement für Betriebe eine komplexe Aufgabe. Wenn etwa im Auftrag für deutsche Unternehmen T-Shirts von Kindern genäht werden oder Chemikalien ungefiltert in Flüsse geraten, ist das ein klarer Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltvorschriften. Betroffene Betriebe geraten moralisch in Bedrängnis, was auch wirtschaftliche Folgen nach sich zieht. Denn immer mehr Kund*innen und Investor*innen wollen wissen, unter welchen Bedingungen Konsumgüter entstehen oder Dienstleistungen angeboten werden.

Damit Unternehmen nachhaltig wirtschaften und demokratische Grundwerte nicht am eigenen Werkstor enden, ist es unerlässlich, sich präventiv und eingehend mit den eigenen Wertschöpfungsketten zu beschäftigen. Für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden gilt dabei ab 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG); ab 2024 werden dann auch Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten umfasst. Aber auch von Betrieben, die nicht unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wird erwartet, dass sie ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. 2016 hat die Bundesregierung diese Erwartung im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) beschlossen. Und auch viele Betriebe formulieren bereits umfangreiche Erwartungen an ihre Zulieferer und machen deren Umsetzung zur Voraussetzung der Geschäftsbeziehung.

Doch ob gesetzlich verpflichtet oder nicht – bei der praktischen Umsetzung stellen sich Unternehmen viele Fragen: Wo lauern die größten Risiken in der Wertschöpfungskette der eigenen Branche? Wie gehen andere Betriebe damit um? Welche sind die richtigen Schritte, wenn etwas Unvorhersehbares passiert? Und – vor allem bei kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU): Was bedeutet die Wahrnehmung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht für die eigene Wettbewerbsfähigkeit?

Der Ansatz von Multi-Stakeholder-Initiativen: gemeinsam Lösungsansätze schaffen

Um sich solchen Fragestellungen anzunähern, wirkungsvolle und für die Unternehmen praktikable Lösungen zu finden, unterstützt die Bundesregierung unter anderem sogenannte Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI). Dabei handelt es sich um verschiedene Zusammenschlüsse von Unternehmen und unterschiedlichen Anspruchsgruppen – sogenannten Stakeholdern –, etwa von Nichtregierungsorganisationen (NRO), Gewerkschaften, Verbänden und staatlichen Stellen. Ziel ist es, etwa für eine Branche, eine Warengruppe, ein Produkt oder eine Region gemeinsame Lösungsansätze zur Stärkung der menschenrechtlichen und ökologischen Verantwortung entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zu suchen. Die Initiativen unterscheiden sich bei der Verbindlichkeit. Teils einigen sich die Mitglieder auf konkrete Zielvereinbarungen, teils geht es auch darum, einen sozialen oder ökologischen Standard bzw. eine Zertifizierung zu entwickeln. Wichtig ist: Regulatorische Bestimmungen und MSI sind für die Bundesregierung ausdrücklich kein Widerspruch, sondern ergänzen sich und können Hand in Hand gehen. Diese Strategie deckt sich mit den VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Auch diese rufen Staaten dazu auf, durch eine intelligente Kombination ("Smart Mix") gesetzlich verpflichtender und freiwilliger Maßnahmen die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen zu fördern.

  • Ein besonders aktuelles Beispiel für MSI sind die Branchendialoge, die das BMAS im Kontext des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) durchführt. Ziel dieser Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist es, ein gemeinsames Verständnis branchenspezifischer Risiken zu entwickeln, umsetzungsorientierte Handlungsanleitungen zu erarbeiten sowie gemeinsame Pilotprojekte zu konzipieren. Dabei geht es beispielsweise um bestimmte Rohstoffe, die Unternehmen im jeweiligen Sektor benötigen, sowie um unternehmensübergreifende Beschwerdemechanismen. Der erste Branchendialog findet mit 35 Branchenakteur*innen der deutschen Automobilindustrie sowie Stakeholdern statt. Es werden gemeinsame Projekte zu den Rohstoffen Lithium und Kupfer sowie einem unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus umgesetzt. Zudem wurden Handlungsanleitungen für die fünf Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht erarbeitet.
  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt auch im Bereich der Lieferkettensorgfaltspflichten zahlreiche Multi-Akteurspartnerschaften. Ein Beispiel ist das "Bündnis für nachhaltige Textilien", das das BMZ 2014 als Reaktion auf tödliche Unfälle in Textilfabriken in Bangladesch und Pakistan gegründet hat. Eine Verbesserung der sozialen und ökologischen Bedingungen in der Textillieferkette gelingt am besten, wenn die verschiedenen Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik ihre Kräfte und ihre Expertise bündeln. Die rund 130 Mitglieder (Stand: August 2022) setzen sich für eine soziale, ökologische und korruptionsfreie Textil- und Bekleidungsbranche ein. Neben der individuellen Umsetzung von Sorgfaltspflichten engagieren sich die Mitglieder gemeinsam unter anderem für funktionierende Beschwerdemechanismen, existenzsichernde Löhne oder reduzieren den Einsatz von Chemikalien in der Textilproduktion. Auch der steigendende Nachfrage nach Biobaumwolle begegnet das Bündnis, indem Baumwollbäuerinnen und -bauern bei der Umstellung von konventioneller auf Biobaumwolle unterstützt werden.

Eine Übersicht über alle Multi-Stakeholder-Initiativen mit Beteiligung der Bundesregierung sowie Informationen zu weiteren MSI finden Sie auf folgenden Seiten:

Welche Chancen bieten MSI?

Wie die kurzen Einblicke in zwei aktive MSI deutlich machen, bieten die Bündnisse einige Vorteile. Da sich MSI entlang eines bestimmten Sektors für bestimmte Wertschöpfungsketten oder für ein bestimmtes Produkt bilden, agieren sie sehr konkret. Zudem stehen Unternehmen derselben Branche häufig vor ähnlichen Aufgaben und Herausforderungen. Diese alleine anzugehen, ist oft schwierig und vergleichsweise aufwendig. Im Rahmen von MSI lassen sich hingegen Ressourcen und Kompetenzen bündeln – ein gutes Mittel, um praktikable Lösungen zu finden, zum Beispiel Mindest­anforderungen verabschieden oder Pilotprojekte initiieren. Entscheidend bei diesem gemeinsamen Engagement ist die Hebelwirkung, die von den Kooperationen ausgeht: MSI können Unternehmen helfen, Einfluss­möglichkeiten zu vergrößern, Kosten zu senken und Wissen zu teilen. Zudem erreichen sie durch ihre vereinten Kräfte auch die tieferen Ebenen der Lieferketten besser.

Voraussetzung: Das Wettbewerbs- und Kartellrecht muss eingehalten werden.

Da Multi-Stakeholder-Initiativen auch Absprachen zwischen Unternehmen im Wettbewerb umfassen können, müssen das nationale und europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht eingehalten werden. Kooperationen können unter bestimmten Voraussetzungen verboten sein und geahndet werden, zum Beispiel wenn Preisabsprachen getroffen werden. Aber: Die Mehrzahl möglicher Maßnahmen im Bereich des Menschenrechtsschutzes wird unbedenklich sein – das belegen die juristischen Prüfungen zahlreicher Branchenkooperationen.

Fazit: Oft sind den Unternehmen bei Nachhaltigkeitsthemen mehr gemeinsame Aktivitäten möglich als gedacht. Wichtige Voraussetzung dafür ist aber, dass zur Klärung kartellrechtlicher Fragen regelmäßig unabhängige Kartellrechtsexpert*innen einbezogen werden. Das stärkt auch die Handlungs- und Rechtssicherheit aller Akteur*innen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erläutert: Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege – ganz im Gegenteil. Es gebe aber auch Grenzen: Die Kooperationen müssen der Nachhaltigkeit auch wirklich dienen und dürfen nicht nur darauf abzielen, die Marge des einen oder anderen Unternehmens zu erhöhen.

Ein Hintergrundpapier des BMAS [PDF, 159KB] gibt einen Überblick über kartellrechtliche Vorschriften und enthält praxisorientierte Leitlinien, welche Typen von Maßnahmen grundsätzlich unbedenklich ("grüne Ampel") oder verboten sind ("rote Ampel").

Weitere Herausforderungen bei der Umsetzung

Neben dem Kartell- und Wettbewerbsrecht gilt es für die Beteiligten, weitere wichtige Aspekte zu beachten. Da ist zum Beispiel der Faktor Zeit. Damit verschiedene Akteur*innen zu gemeinsamen Lösungen kommen, bedarf es viel Abstimmung und Austausch, zumal wenn das ursprüngliche Ziel nicht aus dem Blick geraten soll. So kritisieren etwa Nichtregierungsorganisationen, dass sich das Anspruchsniveau von MSI häufig am "kleinsten gemeinsamen Nenner" orientiere und die erzielten Lösungen hinter den ursprünglichen Ansprüchen zurückblieben. Zudem würden die Rechteinhaber*innen aus den Produktionsländern häufig nur unzureichend direkt eingebunden. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass von MSI oft keine Sanktionsmöglichkeiten ausgehen. Zwar könne bei dauerhafter Missachtung ein Ausschluss erfolgen, doch diesem Schritt kämen Unternehmen in der Regel durch einen eigenständigen Ausstieg zuvor, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier des CorA-Netzwerks, des Forums Menschenrechte und VENRO.

Eine erfolgreiche MSI ist auch eine Frage der Unternehmenskultur.

Was also braucht es, damit MSI ihr Potenzial voll entfalten können? Zunächst gibt es allgemeine Punkte, die alle Akteur*innen betreffen. Hierunter fällt zum Beispiel eine fundierte Vorbereitung, um inhaltliche Doppelungen zu bestehenden Initiativen zu vermeiden. Auch tun die Beteiligten gut daran, vor Aufnahme einer MSI die Erfahrungswerte anderer, bereits bestehender MSI einzuholen. Zudem sollten alle Teilnehmer*innen gleichberechtigt sowohl in die Planung als auch in die Durchführung einbezogen werden – und sich auf verbindliche Ziele einigen. Es gibt aber auch Anforderungen, die sich gezielt an Unternehmen richten. Das Positionspapier der Nichtregierungsorganisationen etwa schlägt vor, Ziele verbindlich auf Einzelunternehmensebene zu formulieren und mit zeitlichen Fristen zu versehen. Ausschlaggebend bei der Festlegung der Ziele sollten dabei messbare Veränderungen vor Ort sein, nicht ausschließlich Sorgfaltsprozesse in Unternehmen.

Von zentraler Bedeutung für Unternehmen, die in eine MSI eintreten wollen, ist daher der Umgang mit dem Thema Transparenz. Um Herausforderungen gemeinschaftlich anzugehen, braucht es eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit – auch zwischen konkurrierenden Unternehmen und gegenüber kritischen NGO. Dazu gehört auch, dass Unternehmen sowohl die Risiken, die sie für sich erkannt haben, sowie die Wirksamkeit bereits getroffener Sorgfaltsmaßnahmen weitestgehend offenlegen. Der Erfolg von MSI hängt also wesentlich auch mit der Unternehmenskultur zusammen. Denn eine offene Kommunikation, die auch Probleme oder eventuelle Rückschläge nicht ausklammert, erfordert von Unternehmen zweifelsweise Mut – demonstriert zugleich aber auch die Grundvoraussetzung für jeden Fortschritt: den Willen zur Veränderung.

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